Entschädigungszahlungen für Deportierte

Die Abgeordnetenkammer des rumänischen Parlaments hat am 11. März 2015 beschlossen die monatlichen Entschädigungszahlen gemäß Gesetz 118/1990 für ehemalige politische Häftlinge, zu denen auch die ehemaligen Deportierten zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion und in den Baragan gehören, ab dem 1. Juli 2015 zu verdoppeln. Zuvor hatte bereits der Senat 2014 einem entsprechenden Gesetzesentwurf der Regierung zugestimmt. Hintergrund der Entscheidung ist, dass ursprünglich eine Anpassung der Entschädigungszahlungen an die Inflationsrate festgelegt aber nicht umgesetzt worden war. Die ADZ weist daraufhin, dass für die erhöhten Zahlungen Haushaltsumschichtungen notwendig sind.
Eine Antragstellung ist nach wie vor möglich. Entsprechende Formblätter für die Antragstellung können Interessierte von unserer Bundesgeschäftsstelle erhalten.

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