Archiv für August 2025

Post vom Rentenamt aus Rumänien

Gestern und heute haben mehrere unserer Landsleute Formblättern des Rentenamtes des Kreises Temesch erhalten. Diese wurden Beziehern von Entschädigungsleistungen nach dem Gesetz 118/90 mit den folgenden Änderungen zugeschickt. Konkret geht es um den Nachweis der Krankenversicherung.

Hintergrund der Abfrage ist eine neue Rechtsverordnung die vorsieht, dass ab dem 1. August 2025 die Bezieher von Renten in Rumänien ab einer monatlichen Rente von 3.000 Lei 10% des Betrages über den 3.000 Lei als Beitrag zur Krankenversicherung abführen müssen.

Die neue Rechtsverordnung sieht des Weiteren vor, dass verschiedene Personengruppen schon ab dem ersten Leu eine zehnprozentige Abgabe zur Krankenversicherung leisten müssen. Dazu zählen auch die Bezieher von Entschädigungsleistungen aufgrund politischer Verfolgung (Deportierte und deren Kinder, Zwangsarbeiter und deren Kinder, Revolutionäre u.a.)

Bezieher dieser Leistungen, die in Deutschland leben und hier krankenversichert sind, müssen die zehn Prozent nicht abführen, wenn sie

  • Die beiden Formblätter ausfüllen, die zurzeit vom Rentenamt verschickt werden;
  • Als Nachweis die Kopie der Krankenversicherungskarte (beide Seiten) oder einen anderen Nachweis der Krankenversicherung in Deutschland beilegen;
  • Und wichtig, im Formblatt unter Punkt 3 im Kästchen „[ ] solicit*“ das entsprechende Kreuzchen machen