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Donauschwäbischer Kulturpreis des Landes Baden-Württemberg

Pressemitteilung                                                                                                                  18.08.2025

Professor Dr. Anton Sterbling ist Hauptpreisträger des Donauschwäbischen Kulturpreises des Landes Baden-Württemberg 2025

Der Landesbeauftragte für Vertriebene und Spätaussiedler, Innenminister Thomas Strobl, gab heute die Preisträgerinnen und Preisträger des Donauschwäbischen Kulturpreises des Landes Baden-Württemberg 2025 bekannt. Ausgezeichnet werden drei herausragende Persönlichkeiten, die sich gleich in mehrfacher Hinsicht für die donauschwäbische Kultur und Geschichte verdient gemacht haben: Professor Dr. Anton Sterbling erhält den Hauptpreis, der Förderpreis geht an Denise Schillinger und mit der Ehrengabe wird Johann Schuth ausgezeichnet.

„Die Auswahl zu treffen, war auch in diesem Jahr eine schwere Aufgabe für die Jury. Denn es waren wieder einmal mehr Bewerbungen in der engeren Wahl, als ausgezeichnet werden konnten. Das spricht für die lebendige, reichhaltige und vielfältige donauschwäbische Kultur. Der Jury ist es gelungen, eine fundierte und ausgewogene Auswahl zu treffen“, zeigte sich der Stv. Ministerpräsident, Innenminister und Landesbeauftragte für Vertriebene und Spätaussiedler Thomas Strobl anlässlich der Bekanntgabe des Votums der Jury für den Donauschwäbischen Kulturpreis des Landes Baden-Württemberg 2025 sehr erfreut.

Für den Hauptpreis hat die Jury Professor Dr. Anton Sterbling ausgewählt, der von allen Einsenderinnen und Einsendern das umfangreichste und vielseitigste Werk, sowohl literarisch als auch wissenschaftlich, vorgelegt hat. Neben seiner Tätigkeit als Hochschullehrer ist er Autor und Herausgeber von Sammelbänden zu Flucht und Zwangsarbeit. In ihnen kommen Donauschwaben selbst zu Wort. Die Sammelbände wurden von der Landsmannschaft und vom Demokratischen Forum der Deutschen in Rumänien verlegt. Ebenso sorgte Anton Sterbling für Übersetzungen ins Rumänische und veröffentlichte Prosa und Lyrik. In seinem Werk verarbeitete er immer wieder Themen der donauschwäbischen Lebenswelt. Er war Mitbegründer der literarischen Gruppe „Aktionsgruppe Banat“, aus der später so erfolgreiche Schriftsteller wie Herta Müller hervorgegangen sind. Auch in der Kulturvermittlung hat sich Anton Sterbling hervorgetan, sei es durch Vorträge zur Geschichte der Donauschwaben oder die Teilnahme an Podiumsdiskussionen.

Der Förderpreis geht an Denise Schillinger, die unter dem Pseudonym Pia Varjas publiziert. In ihrem 2024 veröffentlichten Erstlingswerk „Wer braucht schon Ribisel?“ zeichnet Denise Schillinger ein beeindruckendes Bild donauschwäbischer Geschichte und der Beziehungen der Donauschwaben mit ihren Nachbarinnen und Nachbarn. Es ist ihr ein besonderes Anliegen, jüngere Menschen auch über soziale Medien zu erreichen, um damit das Bewusstsein für die Geschichte und Kultur der Donauschwaben lebendig zu halten.

Mit der Ehrengabe wird der ungarndeutsche Journalist Johann Schuth ausgezeichnet. Er engagiert sich seit mehr als 55 Jahren in vielfältiger Art und Weise in der ungarndeutschen Kulturszene. Johann Schuth war unter anderem Gründungsvorsitzender des Klubs der Deutschschreibenden (1972), Gründungsmitglied der Gemeinschaft junger Ungarndeutscher (1989) und Gründer des Verbandes Ungarndeutscher Autoren und Künstler (1990), dessen Vorsitzender er bis heute ist. Als Organisator von Lesungen und Ausstellungen im In- und Ausland und als Herausgeber zahlreicher ungarndeutscher Publikationen in den Bereichen Literatur, Bildende Kunst, Kulturgeschichte und Wissenschaft gehört Johann Schuth zu den bekanntesten und angesehensten Journalisten seiner Volksgruppe.

Der Hauptpreis des Donauschwäbischen Kulturpreises des Landes Baden-Württemberg ist mit 5.000 Euro dotiert, der Förderpreis und die Ehrengabe mit jeweils 2.500 Euro. Die feierliche Preisverleihung wird am 7. November 2025 im Haus der Donauschwaben in Sindelfingen stattfinden.

Post vom Rentenamt aus Rumänien

Gestern und heute haben mehrere unserer Landsleute Formblättern des Rentenamtes des Kreises Temesch erhalten. Diese wurden Beziehern von Entschädigungsleistungen nach dem Gesetz 118/90 mit den folgenden Änderungen zugeschickt. Konkret geht es um den Nachweis der Krankenversicherung.

Hintergrund der Abfrage ist eine neue Rechtsverordnung die vorsieht, dass ab dem 1. August 2025 die Bezieher von Renten in Rumänien ab einer monatlichen Rente von 3.000 Lei 10% des Betrages über den 3.000 Lei als Beitrag zur Krankenversicherung abführen müssen.

Die neue Rechtsverordnung sieht des Weiteren vor, dass verschiedene Personengruppen schon ab dem ersten Leu eine zehnprozentige Abgabe zur Krankenversicherung leisten müssen. Dazu zählen auch die Bezieher von Entschädigungsleistungen aufgrund politischer Verfolgung (Deportierte und deren Kinder, Zwangsarbeiter und deren Kinder, Revolutionäre u.a.)

Bezieher dieser Leistungen, die in Deutschland leben und hier krankenversichert sind, müssen die zehn Prozent nicht abführen, wenn sie

  • Die beiden Formblätter ausfüllen, die zurzeit vom Rentenamt verschickt werden;
  • Als Nachweis die Kopie der Krankenversicherungskarte (beide Seiten) oder einen anderen Nachweis der Krankenversicherung in Deutschland beilegen;
  • Und wichtig, im Formblatt unter Punkt 3 im Kästchen „[ ] solicit*“ das entsprechende Kreuzchen machen

Einladung zum Treffen

Herzliche Einladung zu den Konzerten

Sportfest der DBJT

Fleißige Hände haben für morgen ist alles bestens vorbereitet. Das DBJT Sportfest hat heute Abend schon im Helferteam begonnen.

Einladung zum Grillfest

Wallfahrt nach Maria Radna

Einladung des KV Karlsruhe

Einladung zum Sportfest nach Crailsheim

Herzliche Einladung