Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen wird gefördert

Mittelaufwuchs für Kultur und deutsche Minderheiten

Der Haushaltsausschuss des deutschen Bundestages hat auf seiner Bereinigungssitzung am 14. November 2019 wichtige Förderungen und Projekte im Rahmen der Kulturarbeit nach § 96 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes (BVFG) im Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 2020 ermöglicht. Außerdem wurde ein Mittelaufwuchs in Höhe von mehr als drei Millionen Euro im Bereich der Förderung der deutschen Minderheiten in Polen und Rumänien über den Haushalt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) beschlossen.

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