Seit dem 1. Dezember 2016 unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse finanziell. Dahinter steht die in Regierungskreisen gewachsene Überzeugung, dass Anerkennung nicht an den Kosten scheitern darf.
Im Rahmen eines zunächst drei Jahre laufenden Pilotprojektes wird Unterstützung für im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung entstehende Kosten, etwa für Verfahrensgebühren und Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen, bis zu einer Höhe von 600 Euro pro Person gewährt. Weitere Infos bekommen Sie hier
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